Das Gesetz zur Abschaffung des „Nebenkostenprivilegs“ für Kabelgebühren ist seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft, mit einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Diese Änderung wirft viele Fragen auf: Was steckt hinter der Abschaffung? Wie beeinflusst dies Ihre Kabelanschluss-Kosten? In diesem Artikel erfahren Sie mehr.
Was ist das Nebenkostenprivileg?
Das Nebenkostenprivileg erlaubte es Hauseigentümern und Hausverwaltungen, die Kabelgebühren über die Nebenkostenabrechnung auf alle Hausbewohner umzulegen. Dies galt auch dann, wenn Sie den Kabelanschluss nicht nutzten. Das Gesetz galt für gemeinsame Kabelanschlüsse in Mehrfamilienhäusern.
Warum wurde das Nebenkostenprivileg abgeschafft?
Das Nebenkostenprivileg stammt aus einer Zeit, als Kabelfernsehen eine Neuheit war. Inzwischen hat sich die Technologie weiterentwickelt, und es gibt alternative Übertragungswege wie Internetfernsehen. Die Abschaffung des Privilegs ermöglicht nun eine flexiblere Auswahl des Fernsehempfangs und fördert den Wettbewerb.
Wann tritt die Abschaffung in Kraft?
Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes trat am 1. Dezember 2021 in Kraft, mit einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Ab dem 1. Juli 2024 können Sie frei wählen, wie Sie Fernsehempfang erhalten.
Auswirkungen der Abschaffung auf Kabelfernsehen
Mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs haben Sie die Freiheit, Ihren Fernsehempfangsanbieter zu wählen. Kabelnetzbetreiber befürchten, dass viele Bewohner von Mehrfamilienhäusern ihre Verträge kündigen könnten. Die Kosten für den Kabelanschluss könnten leicht steigen, jedoch wird eine moderate Erhöhung erwartet, etwa um 2-3 Euro pro Monat.
Regelungen für Wohnungseigentümer:innen
Für Eigentumswohnungen gelten die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft. Es besteht ein Sonderkündigungsrecht bis zum 30. Juni 2024. Ohne Kündigung laufen Verträge weiter, und Kosten müssen weiterhin über das Hausgeld bezahlt werden, können aber nicht mehr über die Nebenkosten mit Mietern abgerechnet werden.
Kosten für ALG-II Empfänger
Arbeitslosengeld-II Empfänger erhielten bisher den Kabelanschluss bezahlt, wenn er über Nebenkosten abgerechnet wurde. Ohne Nebenkostenprivileg müssen ALG-II Empfänger die Kosten aus dem Regelsatz bezahlen.
Alternative Empfangsmöglichkeiten zum Kabelanschluss
- DVB-T2 HD: Übertragung über Antenne mit ca. 40 Sendern.
- IPTV (klassisch): Fernsehprogramm über Internet, erfordert Receiver.
- IPTV (Streaming): Fernsehempfang per Streamingdienst, benötigt Internetanschluss.
- Satellitenfernsehen: Vollständige Programmvielfalt per Satellitenschüssel.
Umgang mit Medienberatern und „Schwarznutzung“
Seien Sie vorsichtig bei Medienberatern an der Tür. Lassen Sie niemanden in die Wohnung, unterschreiben Sie nichts und erkundigen Sie sich nach Ausweisen. Bei Drohungen wegen „Schwarznutzung“ lassen Sie sich nicht einschüchtern und wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale.
Unbenutzter Kabelanschluss und Internet/Telefon
Ungenutzte Kabelanschlüsse werden vom Anbieter gesperrt. Internet und Telefon können auch ohne TV-Vertrag genutzt werden, indem eine Filterdose installiert wird.
Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs gibt Ihnen mehr Kontrolle über Ihren Fernsehempfang. Nutzen Sie diese Freiheit, prüfen Sie alternative Empfangsmöglichkeiten und schützen Sie sich vor unseriösen Praktiken von Medienberatern.